Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Sonderbeschaffung

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der CP contech electronic GmbH zur Verwendung im Geschäftsbereich gegenüber Unternehmern

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Sonderbeschaffung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns (CP contech) und Unternehmen (Auftraggeber). Sonderbeschaffung im Sinne der Geschäftsverbindung ist die Beschaffung der bestellten Ware auf einem anderen als dem offiziellen Vertriebsweg des Herstellers.
  2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Ändern wir Bedingungen, werden diese Bedingungen in der mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Wir werden in der Mitteilung der Neufassung darauf hinweisen, dass ein Schweigen auf die Mitteilung als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen wirkt.

II. Informationspflichten – Vertragsschluss

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle im Rahmen der konkreten Sonderbeschaffung relevanten Informationen für das zu beschaffende Produkt, insbesondere die exakte technische Spezifikation und wenn möglich Hersteller und Hersteller-Artikelnummer, mitzuteilen. Diese Informationspflicht gilt auch für alle Umstände, die bestimmte Produkte als besonders geeignet erscheinen lassen oder bestimmte Produkte ausschließen.
  2. Mit der Entgegennahme eines Auftrages zur Sonderbeschaffung kommt noch kein Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber zustande. Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von uns für die zu beschaffenden Waren annimmt oder wir die Beschaffung schriftlich bestätigt.

III. Sukzessive Lieferung, Abrufaufträge

  1. Bei Sonderbeschaffungen kann eine Verfügbarkeit des jeweiligen Produktes im Rahmen späterer Bestellungen nur zugesagt werden, wenn und soweit diese ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt wurde.
  2. Bei Abrufaufträgen sichern wir keine Bevorratung zu, es sei denn, dass ein bestimmtes Liefervolumen für einen bestimmten Abrufzeitraum schriftlich zugesagt wurde und wir selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wurden.
  3. Eine Stornierung oder Terminverschiebung einer von uns bestätigten Bestellung ist durch den Auftraggeber nicht möglich.
  4. Wir sind bei wiederholter Lieferung eines Produktes nicht verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass gegebenenfalls ein Produkt künftig nicht mehr lieferbar sein kann. Eventuell dennoch weitergegebene Informationen dienen rein dem Service des Auftraggebers und lösen für uns keinerlei Bindungswirkung oder rechtliche Verpflichtung aus.

IV. Haftungsbeschränkung

  1. Im Rahmen von Sonderbeschaffungsaufträgen kann sich die Situation ergeben, dass wir keine zuverlässigen Erkenntnisse über die ursprüngliche Quelle des nachgefragten Produktes erlangen können. Wir behalten uns in diesem Fall ausdrücklich vor, die jeweiligen Produkte unter Ausschluss jeglicher eigenen Gewährleistung anzubieten.
  2. Dies gilt immer und auch ohne separaten Hinweis auf dem jeweiligen Angebot, für Produkte, die vom Hersteller abgekündigt (obsolete) sind oder deren Herstelldatum (Datecode) älter als 12 Monate ist. Nimmt der Auftraggeber ein derartiges Angebot an, so sind sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche und /oder Schadensersatzansprüche wegen Mängel gegen uns ausgeschlossen. Wir werden jedoch, soweit möglich und zulässig, die Vorteile und Ansprüche, die wir im Falle eines Mangels, die gegenüber dem eigenen Vorlieferanten bestehen an den Auftraggeber abtreten. Sollte eine Abtretung nicht möglich bzw. zulässig sein, werden wir die Ansprüche beim Vorlieferanten anmelden und die vom Vorlieferanten gewährten Vorteile oder Leistungen, abzüglich entstandener eigener Kosten, an den Auftraggeber weiterreichen.
  3. In keinem Falle haften wir für die Verwendbarkeit der Ware für die Zwecke des Auftraggebers.
  4. Eine Haftung durch uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Sachmängeln, Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten aus dem Schuldverhältnis, Unmöglichkeit oder unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Ausschluss gilt ferner nicht im Falle einer durch uns zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Hauptpflichten), unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit danach eine Haftung durch uns gegeben ist, beschränkt sich diese auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Mit vorstehender Haftungsregelung ist eine Beweislastumkehr nicht verbunden.

V. Warenbewertung / Rügepflicht

  1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich um eine Sonderbeschaffung handelt. Zum Schutz vor Qualitätsproblemen und den daraus entstehenden möglichen Folgeschäden werden wir die Ware im Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers testen lassen. Die Lieferung der Ware an das Testunternehmen gilt als Lieferung an den Auftraggeber unter Eigentumsvorbehalt. Für die Richtigkeit des Testergebnisses wird keine Gewähr übernommen.
  2. Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Zugang des Testergebnisses schriftlich gegenüber uns mitzuteilen, ob er die Ware frei gibt. Für den Fall der Freigabe werden wir unverzüglich die Übersendung der Ware an den Auftraggeber veranlassen.
  3. Für den Fall der Freigabe der Ware wird dem Auftraggeber die Ware zusammen mit den Kosten der externen Warenprüfung von uns in Rechnung gestellt. Wird die Ware durch den Auftraggeber nicht frei gegeben, verbleiben die Kosten der Warenprüfung gleichwohl beim Auftraggeber.
  4. Die Pflichten des Auftraggebers nach § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

VI. Ergänzende Bestimmungen – Schlussbestimmungen

  1. Ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen für die Sonderbeschaffung gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der CP Contech in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.
  2. Auf alle Verträge, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch diejenige Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt und rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

(AGB Sonderbeschaffung mit Test Stand: 02/2022)

© CP contech electronic GmbH – 2021

Ganzheitliche zirkuläre Produktentstehung für intelligente technische Systeme (ZirkuPro)

Die Herstellung von mechatronischen Produkten, wie Halbleitern, zeichnet sich durch einen hohen Energiebedarf, den Einsatz von kritischen Rohstoffen und aufwändigen Fertigungsbedingen aus. Ein Ansatz, um dieses Problem zu lösen, ist die Kreislaufwirtschaft. Diese bedeutet, dass Abfälle durch Wiederverwendung und Reparatur bestehender Produkte vermieden werden. Ist dies nicht möglich, werden die Produkte wieder in ihre Ausgangsstoffe, also Rohstoffe, zerlegt, um diese wieder zu verwerten. Diesen Grundgedanken gilt es auch im Prozess der Produktentstehung umzusetzen. Dafür macht sich das Projekt ZirkuPro zum Ziel, eine Systematik zur ganzheitlichen zirkulären Produktentstehung für Intelligente Technische Systeme zu entwickeln. CP contech electronic möchte sich stärker an den Themen der Nachhaltigkeit und Zirkularität ausrichten. Dabei stehen den Unternehmen die Forschungseinrichtungen Fraunhofer IEM, Fraunhofer IZM und die Universität Paderborn zur Seite.

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

Energiemanagement in metropolitanen eMobility-Ladeinfrastrukturen (EMEL KMU 2)

Im Zuge des beschriebenen Projekts wird eine Systemlösung für die Einbindung von Ladepunkten bzw. Ladeinfrastrukturen in metropolitane Energiemanagementsysteme erarbeitet und prototypisch implementiert. Dabei werden drei relevante Szenarien adressiert: die Einbindung eines Ladepunktes ins Smart Home (zuhause laden), in Smart Grids (laden im öffentlichen Raum) sowie in Smart Factories (laden am Arbeitsplatz). Die CP contech electronic GmbH verantwortet die Entwicklung des Ladesteuergeräts (für Ladepunkte) mit der entsprechenden Gateway-Funktionalität für die Einbindung in die drei Zielszenarien.

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Cyber Physical Test System (CPTS): Low-cost Prüf- und Testverfahren für eingebettete Systeme mit Cloud-Anbindung

Embedded Systems (in der Form einer auf einer Platine aufgebauten mikroprozessorbasierten, digital-analogen Baugruppe) sind in der Vergangenheit oft durch die elektrische Funktionalität bestimmt worden. Der Produktionstest wurde direkt in der Fertigungslinie durch eine elektrische bzw. optische Prüfung realisiert (AOI oder z.B. ICT), meist durch ein stand-alone-Prüfgerät. Diese Geräte sind teuer, aufwändig in der Bedienung und verfügen über keine Cloudanbindung. Eine einfache, kostengünstige und zumindest teilweise standardisierte Lösung für den Produktionstest eingebetteter Systeme mit mittlerer bzw. geringer Komplexität sowohl stand-alone als auch im Endprodukt fehlt. Dieser Bedarf soll durch das zu entwickelnde Cyber Physical Test System (CPTS) adressiert werden. Das System besteht aus einer standardisierten, einfachen „Testmaus“, die das Device-under-Test (DUT) mit Testprogrammen bespielt und die Testdurchführung steuert, Anbaumodulen für standardisierte oder produktspezifische Tests, einer Anbindung über das Internet an eine Test-Cloud und einer Benutzerschnittstelle, z.B. in Form ein Tablets.

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Enegerie (BMWi)

Smarte drahtlose MID Sensorsysteme für IOT Anwendungen (MERLIN)

Gegenstand des Forschungsprojekts ist die Erstellung einer Systematik zur Entwicklung und Herstellung individueller AM-basierter MID-Sensorsysteme in der Technologie „Laser-Direkt-Strukturierung“ (LDS). Am Beispiel eines Sensorsystems auf einem rotierenden Spannzeug untersucht contech, ob die MID-Technologie generell für industriellen Anwendungen geeignet ist.

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

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Entwicklungsingenieur Software m w d

Ihre Aufgaben

  • Mitarbeit bei Software-Entwicklungsprojekten für Embedded Systems
  • Implementierung von Software auf verschiedenen, gängigen Mikro-Controller-Plattformen
  • Erstellung von Spezifikationen und Durchführung von Tests zur Verifikation von SW-Modulen
  • Unterstützung bei der Integration und Verifikation von Software-Produkten


Ihr Profil

  • Sehr gut abgeschlossenes Studium im Bereich technische Informatik oder Elektrotechnik bzw. vergleichbarer Abschluss
  • Sehr gute Kenntnisse in der Hardwarenahen Programmierung in C, C++, C# u.a.
  • Gute Kenntnisse von Echtzeitbetriebsystemen (OSEK) und in der Kommunikation von Steuergeräten (Bus-Systeme, z.B. CAN)
  • Kenntnisse im Software-Entwicklungsprozessen (SPICE, CMM, IEC 61508, etc.) wünschenswert
  • Ausgeprägte analytische Fähigkeiten Überzeugendes Auftreten und Flexibilität

Interessiert?

Dann senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer „EE-SW11/2017“ bevorzugt per Email an:

CP contech electronic GmbH
Anja Förster
Westring 31a
33818 Leopoldshöhe

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Embedded Softwareingenieur m w d

Ihre Aufgaben

  • Implementierung von Software auf verschiedenen, gängigen Mikro-Controller-Plattformen (vorzugsweise ARM Cortex z.B. STM32)
  • Implementierung von Software auf gängigen embedded Linux Plattformen
  • Erstellung von Software-Konzepten und Spezifikationen
  • Erstellung von Spezifikationen und Durchführung von Tests zur Verifikation von SW-Modulen und des Gesamtsystems
  • Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften in Absprache mit Auftraggebern und Projektpartnern.


Ihr Profil

  • Gut abgeschlossenes Studium im Bereich technische Informatik oder Elektrotechnik bzw. eine vergleichbare Ausbildung
  • Sehr gute Kenntnisse in der hardwarenahen Programmierung in C/C++
  • Grundkenntnisse in gängigen Kommunikationsschnittstellen (z.B. USB, SPI, Bluetooth, Wifi)
  • Grundkenntnisse in der embedded Linux Programmierung
  • Ausgeprägte analytische Fähigkeiten
  • Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Teamfähigkeit und Flexibilität

Interessiert?

Dann senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer „ES-SI11/2017“ bevorzugt per Email an:

CP contech electronic GmbH
Anja Förster
Westring 31a
33818 Leopoldshöhe

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Embedded Softwareentwickler m w d

Ihre Aufgaben

  • Implementierung von Software auf verschiedenen, gängigen Mikro-Controller-Plattformen (vorzugsweise ARM Cortex z.B. STM32)
  • Implementierung von Software auf gängigen embedded Linux Plattformen
  • Erstellung von Software-Konzepten und Spezifikationen
  • Erstellung von Spezifikationen und Durchführung von Tests zur Verifikation von SW-Modulen und des Gesamtsystems
  • Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften in Absprache mit Auftraggebern und Projektpartnern.


Ihr Profil

  • Gut abgeschlossenes Studium im Bereich technische Informatik oder Elektrotechnik bzw. eine vergleichbare Ausbildung
  • Sehr gute Kenntnisse in der hardwarenahen Programmierung in C/C++
  • Grundkenntnisse in gängigen Kommunikationsschnittstellen (z.B. USB, SPI, Bluetooth, Wifi)
  • Grundkenntnisse in der embedded Linux Programmierung
  • Ausgeprägte analytische Fähigkeiten
  • Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Teamfähigkeit und Flexibilität

Interessiert?

Dann senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer „EM-SE11/2017“ bevorzugt per Email an:

CP contech electronic GmbH
Anja Förster
Westring 31a
33818 Leopoldshöhe